MOTORWELT...

Meldungen rund ums Auto

Artikel aus dem ADAC-Heft 3 vom März 2001


Ganz einfach !
Seit 1. Februar ist es Gesetz:

Einfädeln

Das Einfädeln muß unmittelbar vor einer Engstelle erfolgen. Schluss mit unnötigen Staus, die sich immer wieder bilden , weil Autofahrer viel zu früh den Fahrstreifen wechseln. Wer andere am Einfädeln hindert, riskiert ein Verwarnungsgeld und kann sogar wegen Nötigung bestraft werden.


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