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Bundestag verabschiedet Mietreform


"Neugliederung und Vereinfachung"

Mieter in Deutschland sollen mehr Rechte bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat den Bundestag passiert. Das "Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts" tritt am 1. September 2001 in Kraft.



Unterschiedliche Ansichten

Die Opposition kritisiert das neue Gesetz, da ungleichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter verfassungsrechtlich bedenklich seien. Ferner würden Investitionen im Wohnungsbau behindert.




Das soll sich ändern

DM-Online stellt die geplanten Änderungen vor. Hier einige der wichtigsten:

Mieterhöhungen
Die Kappungsgrenze soll auf 20 Prozent gesenkt werden. Bisher durften Mieterhöhungen bis zu 30 Prozent innerhalb von drei Jahren vorgenommen werden.

Kündigungen
Die Maximalfrist wird für den Mieter auf drei Monate gesenkt.

Modernisierung
Mieter sollen mehr Aufwendungen geltend machen können; so beispielsweise energiesparende Maßnahmen.



Mietrecht für Behinderte

Erstmals sind auch die Rechte von Behinderten ins Mietrecht aufgenommen worden. Bei "berechtigtem Interesse" soll der Vermieter künftig bauliche Veränderungen auf eigene Kosten durchführen.



Gleiches Recht für alle

Lebensgemeinschaften sollen künftig verheirateten Mietern gleichgestellt werden. Dies gilt nicht nur für "wilde Ehen", sondern auch für homosexuelle Paare oder alte Menschen, die sich gegenseitig in einer Hausgemeinschaft helfen. Das Recht, nach dem Tod des Mieters den Mietvertrag fortzusetzen, wird auch auf andere Lebensgemeinschaften ausgedehnt.



Quelle: T-Online und dpa

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