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Mieter in Deutschland sollen mehr Rechte bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat den
Bundestag passiert. Das "Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts"
tritt am 1. September 2001 in Kraft.
Die Opposition kritisiert das neue Gesetz, da ungleichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter verfassungsrechtlich bedenklich seien. Ferner würden Investitionen im Wohnungsbau behindert.
Erstmals sind auch die Rechte von Behinderten ins Mietrecht aufgenommen worden. Bei
"berechtigtem Interesse" soll der Vermieter künftig bauliche Veränderungen auf eigene Kosten
durchführen.
Lebensgemeinschaften sollen künftig verheirateten Mietern gleichgestellt werden. Dies gilt nicht nur für "wilde Ehen", sondern auch für homosexuelle Paare oder alte Menschen, die sich gegenseitig in einer Hausgemeinschaft helfen. Das Recht, nach dem Tod des Mieters den Mietvertrag fortzusetzen, wird auch auf andere Lebensgemeinschaften ausgedehnt.