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Musterverfahren Kinderbetreuungskosten...


Wie profitiere ich konkret vom Musterprozess der DBB- Bundesfrauenvertretung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten?

1. Antrag stellen

Wer jetzt eine Steuererklärung abgibt - gleich für welches Kalenderjahr - schreibt bitte in die Anlage N unter dem Kapitel Werbungskosten in die freien Zeilen:
"erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" und fügt die entsprechenden Belege bei.

Welche Kosten sind das ?

Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten können nur bei Alleinerziehenden oder Beidverdienerehepaaren anfallen.

Sind auf der Lohnsteuerkarte Arbeitslöhne/Gehälter für Zeiträume von weniger als dem ganzen Kalenderjahr eingetragen, müssen die Kinderbetreuungskosten um die Zeiträume gekürzt werden, in denen kein Arbeitslohn/Gehalt bezogen worden ist. Bei Beidverdienerehegatten sollten die anfallenden Kosten bei jedem zur Hälfte angesetzt werden.
Lässt man die Kinder von Verwandten gegen Entgelt betreuen, muss ein Vertrag wie unter Fremden abgeschlossen sein und das Entgelt gezahlt werden. Das Finanzamt schreibt in jedem Fall eine Kontrollmitteilung, weil der/die Empfänger/in das Geld dann versteuern muss!!!
Mit dem Steuerbescheid lehnt das Finanzamt den Abzug der Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten ab. Das geht nach der derzeitigen Rechtslage nicht anders.


Kurz notiert

In der mittlerweile 9. Auflage hat die DBB- Bundesfrauenvertretung ihre Broschüre "Erziehungsgeld/ Erziehungsurlaub" herausgegeben, die inzwischen den Titel "Erziehungsgeld/ Elternzeit" trägt.
Die Broschüre beschreibt in übersichtlicher Form die wichtigsten Vorschriften für Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen. Sie kann bei der DBB-Bundesfrauenvertretung ab sofort kostenlos bestellt werden.


2. Nach Ablehnung: Einspruch einlegen !!

Dann gilt:
zeitnah Einspruch einlegen (Rechtsbehelfsfrist beachten!).
Der Einspruch könnte etwa wie folgt aussehen:
"Gegen den Einkommensteuerbescheid vom ... lege ich (bei Ehegatten "legen wir") Einspruch ein, da die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten nicht als Werbungskosten berücksichtigt worden sind.
Ich bitte, den Einspruch ruhen zu lassen bis über den Musterprozess beim FG Niedersachsen AZ 10 K 338/01 in letzter Instanz entschieden ist. Hilfsweise beantrage ich, den Bescheid für vorläufig zu erklären."

Steuernummer und Unterschrift/en nicht vergessen!

Ab 2002 kann gegebenenfalls ein Teil der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Davon sollte sich niemand beirren lassen und weiterhin Einspruch in genannter Form einlegen.
Wer für vergangene Steuerjahre die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten nicht beantragt hatte und wessen Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig (das dürften nur seltene Fälle sein - Rechtsbehelfsfrist!) ist, kann ebenfalls einen Einspruch wie oben (s. 2.) einlegen und gleichzeitig erstmalig den Antrag auf Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten (s. 1.) stellen. Damit ist das Verfahren insoweit wieder "offen".


Kurz notiert

Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz wird die Gleichstellung von Frauen im Bundesdienst grundsätzlich gestärkt. Die DBB-Bundesfrauenvertretung hatte allerdings im Gesetzgebungsverfahren wiederholt darauf hingewiesen, dass sie es für verfehlt hält, wenn das Amt der Gleichsteilungsbeauftragten die gleichzeitige Wahrnahme eines Personalratsmandates ausschließt. Leider konnte sie mit dieser Kritik nicht durchdringen, sodass nach der neuen Rechtslage sich die betroffenen Frauen und Männer zwischen beiden Ämtern entscheiden müssen.



Quelle: GDS Magazin

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