POLITIK...


Krankenkassen drehen an Beitragsschraube


Der ueberraschende Verzicht

von Bundesgesundheitsministerin Schmidt (SPD) auf den Mindestbeitrag fuer Krankenkassen wird heftig kritisiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Lohmann, sagte, ohne den Mindestbeitrag sei Schmidts Konzept "nur noch Murks". Sie steuere das Gesundheitssystem ins Chaos. Ein Sprecher des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) wertete den Rueckzieher als negatives politisches Beispiel, das den Druck auf die Beitragssaetze drastisch erhoehe. Unterstuetzt wird Schmidt von den Gruenen. Bundeschef Kuhn nannte einen vorgeschriebenen Mindestbeitrag "voellig absurd", da dieser die Lohnnebenkosten steigere und die Versichertenabwanderung zu privaten Kassen verstaerke.


Saetze koennen bis auf ueber 14 Prozent steigen

Die Bundes-AOK hat als Reaktion auf das Nein zu den Mindestbeitraegen angekuendigt, spaetestens zum Jahresende die Saetze zu erhoehen. In Sachsen dagegen sollen die Beitraege bis 2002 stabil bleiben, sagte Pressesprecher Raske MDR ONLINE. Die Badenwuerttembergische AOK will schon heute Beitragserhoehungen von 13,5 auf 14,2 Prozent beschliessen. Sechs weitere Betriebskassen in dem Bundesland wollen im Juli nachziehen.


AOK-Bundeschef Ahrens

begruendete die Beitragserhoehungen mit seit Jahren sinkenden Einnahmen und gestiegenen Ausgaben fuer Arzneimittel. Auch der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VDAK) schliesst Beitragserhoehungen nicht aus. VdAK-Sprecher Plass zufolge sind im ersten Quartal die Medikamentenpreise um knapp zehn, allein im April um 15 Prozent gestiegen.


Schmidt wollte urspruenglich

den Krankenkassen ab 2002 einen Mindestsatz von 12,5 Prozent vorschreiben, um die Abwanderung von Beitragszahlern aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu billigeren Betriebskrankenkassen zu verlangsamen. Deren Beitragssaetze liegen meist unter der vereinbarten Marke. Die gesetzlichen Kassen klagen seit Jahren ueber den Schwund junger, gesunder Mitglieder. Auf Druck der Gruenen hatte Schmidt den Mindestbeitrag fallen lassen.



Quelle: T-Online und dpa

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