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In jüngster Zeit sind vermehrt folgenschwere Angriffe von gefährlichen Hunden 
   (Kampfhunden) auf Menschen erfolgt. Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit sind 
   geboten.
   Im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung haben die 
   in erster Linie zuständigen Länder mittlerweile die entsprechenden Regelungen erlassen.
   Der Bund kann die länderrechtlichen Regelungen durch Inanspruchnahme seiner Kompetenzen 
   sinnvoll ergänzen. Der entsprechende, durch den Bundesrat zustimmungsbedürftige
   Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich zur Zeit im parlamentarischen Verfahren. Es 
   ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf im Dezember 2000  
   abschließend im Bundesrat behandelt wird.
Das Verbringen gefährlicher Hunde in das Inland wird verboten.
   Die Möglichkeiten zum Erlass eines Zuchtverbotes für gefährliche Hunde werden erweitert. 
   Verstöße gegen bestimmte landesrechtliche Verbote werden mit Strafe bewehrt.
   Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im 
   September diesen Jahres eine auf das Tierschutzgesetz gestützte neue Hundeverordnung dem 
   Bundesrat zugeleitet, in der Haltung und Zucht von Hunden geregelt werden sollen.