POLITIK...


Bekämpfung gefährlicher Hunde


Die Neuregelungen im Überblick

In jüngster Zeit sind vermehrt folgenschwere Angriffe von gefährlichen Hunden (Kampfhunden) auf Menschen erfolgt. Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit sind geboten.

Im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung haben die in erster Linie zuständigen Länder mittlerweile die entsprechenden Regelungen erlassen. Der Bund kann die länderrechtlichen Regelungen durch Inanspruchnahme seiner Kompetenzen sinnvoll ergänzen. Der entsprechende, durch den Bundesrat zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich zur Zeit im parlamentarischen Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf im Dezember 2000 abschließend im Bundesrat behandelt wird.


Er enthält folgende Maßnahmen:

Das Verbringen gefährlicher Hunde in das Inland wird verboten.
Die Möglichkeiten zum Erlass eines Zuchtverbotes für gefährliche Hunde werden erweitert. Verstöße gegen bestimmte landesrechtliche Verbote werden mit Strafe bewehrt.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im September diesen Jahres eine auf das Tierschutzgesetz gestützte neue Hundeverordnung dem Bundesrat zugeleitet, in der Haltung und Zucht von Hunden geregelt werden sollen.


Quelle: Bundesregierung.de

Seite Vorher