POLITIK...


Lebenspartnerschaftsgesetz


Die Neuregelungen im Überblick

Der Bundestag hat am 10. November 2000 ein Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen, das am 1. Dezember 2000 den Bundesrat passiert hat und in Kürze verkündet werden und in Kraft treten soll. Die Neuregelungen sollen für auf Dauer angelegten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine sicherere rechtliche Grundlage schaffen.
Durch das Rechtsinstitut einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ein Rechtsrahmen für das Zusammenleben von zwei Personen gleichen Geschlechts geschaffen werden, der in ausgewählten Bereichen an das für Ehegatten geltende Recht angelehnt ist.



Quelle: Bundesregierung.de

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