Die Rentenreform hat neue Anreize für die betriebliche Altersvorsorge
geschaffen. Wer einen Teil seines Einkommens über den Betrieb anlegt, kann mit staatlicher
Förderung und einer guten Rendite rechnen.
Was kann ich tun, wenn in meinem Betrieb keine Altersvorsorge angeboten
wird?
Ab 2002 haben alle Beschäftigten das Recht, über ihren
Arbeitgeber eines Teil ihres Gehaltes, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in Beiträge zur
betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln.
Bisher war es nur möglich, Teile des Lohnes in Beiträge zu einer betrieblichen
Altersvorsorge umzuwandeln, wenn der Arbeitgeber zustimmte.
Was kann ich tun, um von der betrieblichen Altersvorsorge zu
profitieren?
Für die meisten Unternehmen werden die Tarifparteien oder der Betriebsrat die Verhandlungen
zur Altersvorsorge führen.
In Unternehmen ohne Betriebsrat müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber über die Höhe und die
Art der Altersvorsorge einigen. Die weiteren Schritte übernimmt der Arbeitgeber. Das heißt,
er sucht geeignete Anlageformen, kümmert sich um die Abführung der Beiträge und berät Sie
über die einzelnen Förderwege.
Muss mein Arbeitgeber etwas zur Altersvorsorge dazugeben?
Eine Pflicht für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag gibt es nicht. Die ersten
Tarifverträge zur neuen Betriebsrente zeigen aber, dass die Arbeitgeber bereit sind, sich
am Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
beteiligen.
Wer bestimmt, wo mein Geld für die Altersvorsorge angelegt wird?
Der Arbeitgeber kann bestimmen, dass Ihr Geld in einer Pensionskasse oder einen
Pensionsfonds angelegt wird. Tut er das nicht, können Sie mit ihm einen Weg für die
Entgeltumwandlung aushandeln.
Kommt eine Einigung nicht zustande, können Sie den Abschluss einer Direktversicherung
verlangen. Die Auswahl des Lebensversicherungsunternehmens trifft dabei der Arbeitgeber.
Gibt es für meinen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge die gleiche
staatliche Förderung wie für die privaten Vorsorgeverträge?
Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie Teile Ihres Gehalts in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse
oder in eine Direktversicherung abführt, können Sie dafür die gleiche Förderung erhalten,
die es auch für die private Altersvorsorge gibt.
In der Höchststufe ab
2008 bekommen Sie dann jährlich
300 Mark vom Staat dazu. Verheiratete bekommen das Doppelte.
Für jedes Kind gibt es zusätzlich
360 Mark. Darüber hinaus können
Sie die Beiträge als Sonderabgabe bei der Steuer geltend machen.
Diese Variante kann für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen günstig sein, vor
allem, wenn sie Kinder haben.
Bedingung:
Förderung gibt es nur für Gehaltsbestandteile, für die Steuer und Sozialversicherung
gezahlt wurde.
Wird die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge besonders
gefördert?
Die eigenen Beiträge der Beschäftigten zu einer betrieblichen Altersvorsorge werden vom
Staat noch auf drei weitere Arten gefördert. Sie können selbst ausrechnen, welche für Sie
die Günstigste ist:
- Schon ab 2002 können Sie über Ihren Arbeitgeber jährlich
bis zu 4224 Mark steuer- und beitragsfrei in eine
Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen.
- Ist diese Möglichkeit voll ausgeschöpft, können Sie daneben in eine
Direktversicherung oder eine Pensionskasse bis zu 3408
Mark bzw. 4200 Mark einzahlen.
Diese Beiträge werden pauschal mit 20% versteuert
(zuzüglich Solidarzulage und Kirchensteuer).
Wenn Sie hierfür ihr Weihnachts- oder Urlaubsgeld verwenden, sind die Beiträge
auch sozialversicherungsfrei.
- Bietet Ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente über eine Direktzusage oder über eine
Unterstützungskasse an, können Sie auch hier Teile Ihres Gehaltes steuer- und
beitragsfrei einbringen.
Wichtig:
Ab 2009 müssen Sie für alle Zahlungen zur betrieblichen
Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Kann ich die neue staatliche Förderung bekommen, wenn es in meinem Betrieb
eine Direktzusage oder Unterstützungskasse gibt?
Ihr Arbeitgeber kann - mit Ihrer Zustimmung - Anwartschaften aus diesen Versorgungssystemen
in einen Pensionsfonds übertragen. Für die Beiträge, die Sie dann in diesen Fonds zahlen,
bekommen Sie die staatliche Förderung über die Zulage oder steuerliche Vorteile.
Bleibt Ihr Betrieb bei der bisherigen Altersvorsorge, können Sie verlangen, dass er für Sie
Teile Ihres Gehalts in eine Direktversicherung einzahlt.
Was geschieht mit meinen Beiträgen wenn ich in ein anderes Unternehmen
wechsele?
Ihre Beiträge sind von Anfang an geschützt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen
Arbeitgeber bestehen. Die Beiträge des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Entgelt
leistet, sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 30.
Lebensjahr künftig schon nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit sicher.
Ist Entgeltumwandlung auch für Frauen eine gute Altersvorsorge?
Frauen haben bisher nur selten Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge,
weil sie oft Teilzeit arbeiten oder wegen der Kindererziehung früh aus dem Betrieb
ausscheiden.
Durch den neuen Anspruch auf Entgeltumwandlung wird sich das ändern. Denn dieses Recht gilt
auch für Teilzeitbeschäftigte. Und einmal eingezahltes Geld verfällt nicht mehr beim
Ausscheiden aus dem Betrieb.
Ein zusätzlicher Vorteil für Frauen:
Für die betriebliche Altersvorsorge werden von den Unternehmen Gruppenverträge
geschlossen. Diese garantieren bei gleicher Beitragsleistung für Männer und Frauen die
gleichen Leistungen, was bei privaten Versicherungen meist nicht der Fall ist.
Können auch nicht erwerbstätige Frauen von der betrieblichen Altersvorsorge
profitieren?
Ja, Ehefrauen ohne eigenes Einkommen bekommen die staatliche Förderung, wenn ihr Mann Teile
seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.
Voraussetzung:
Sie haben privat oder - wenn das angeboten wird - über den Betrieb ihres Mannes einen
eigenen Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen.
Bietet eine betrieblichen Altersvorsorge bessere Leistungen als eine
private?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge fällt keine Abschlussprovision an, wie bei einer
Lebensversicherung. Sie kennt auch keinen Ausgabeaufschlag, wie bei Investmentanteilen
eines Fonds.
Das bedeutet:
geringere Beiträge, mehr Leistung im Alter und insgesamt weniger Verwaltungskosten.
Sind die neuen Pensionsfonds sicher?
Mit Pensionsfonds wird eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt, bei der
bessere Renditen für die betriebliche Altersvorsorge möglich sein sollen.
Die Pensionsfonds sind gesetzlich verpflichtet, lebenslange Altersrenten zu zahlen. Um die
Sicherheit der angelegten Gelder zu gewährleisten, werden die Pensionsfonds vom Staat
überwacht.
Daneben besteht Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein a. G.
Betriebsrenten
Fünf Wege - ein Ziel
Es gibt in Deutschland fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktzusage (Pensions- oder Versorgungszusage);
Unterstützungskasse
Hier werden die Renten allein vom Arbeitgeber finanziert. Die
begünstigten Beschäftigten müssen keine Beiträge leisten.
- Direktversicherung
Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seine
Beschäftigten abschließt. Eine Beitragsbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung ist möglich und wird steuerlich oder durch
Zulage gefördert.
- Pensionskasse
Die Kasse ist einer Versicherung ähnlich. Sie wird von einem oder mehreren
Unternehmen getragen.
- Pensionsfonds
Der Fonds ist der Pensionskasse ähnlich, ist aber freier in der Auswahl der
Geldanlagen. Er zahlt lebenslange Altersrenten und kann auch Invaliditäts- und
Hinterbliebenenrenten mit anbieten.
Interview
Diether Döring
Professor an der Akademie für Arbeit in der Universität Frankfurt am Main
Das Warten auf die Tarifrenten lohnt sich
In den nächsten Monaten wird die betriebliche Altersvorsorge Thema bei vielen
Tarifverhandlungen sein. Für die mehr als
eine Millionen Beschäftigten
der Bauindustrie wurde durch Tarifvertrag bereits eine überbetriebliche Pensionskasse
geschaffen. Für die Beiträge gibt es die staatliche Förderung und einen Anteil des
Arbeitgebers, der sogar höher ist als derjenige der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Auch in der chemischen Industrie hat es bemerkenswerte tarifliche Vorstöße in der
Altersvorsorge gegeben. Das hat Signalwirkung für andere Wirtschaftszweige. In der
Metallbranche "beschnuppert" man sich gerade.
Die Chancen für weitere Tarifabschlüsse stehen gut. Wer die Aussicht auf eine solche
"Tarifrente" hat, sollte mit individuellen Lösungen eher warten. Beiträge zu großen tariflichen
Altersvorsorgesystemen können bei gleicher Einzahlung
15 - 20 % mehr
Leistung abwerfen als individuelle Anlagen.
Der Grund dafür sind die niedrigeren Verwaltungs- und Steuerungskosten großer Systeme.
In Betrieben ohne Tarifbindung haben Beschäftigte künftig einen Anspruch auf
Gehaltsumwandlung.
Das hat Vorteile für beide Seiten:
Der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten mit wenig Aufwand eine betriebliche
Altersversorgung bieten. Die Beschäftigten bekommen die Möglichkeit, steuer-
und sozialversicherungsfrei Teile ihres Gehaltes für die Altersvorsorge anzulegen.
Das hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Aber gerade jüngere Beschäftigte drängen
derzeit darauf, von ihrem Betrieb ein Angebot zur Altersvorsorge zu bekommen.
Ich bin sicher, dass mit Beginn der Förderung
2002 in den meisten
Betrieben Modelle für die geförderte Altersvorsorge vorliegen. Auch diese werden - ob mit oder
ohne Arbeitgeberbeteiligung - in aller Regel günstiger sein als die gegenwärtig stark
beworbenen Angebote der Individualvorsorge.