Die Rentenreform hat neue Anreize für die betriebliche Altersvorsorge 
   geschaffen. Wer einen Teil seines Einkommens über den Betrieb anlegt, kann mit staatlicher 
   Förderung und einer guten Rendite rechnen.
   Was kann ich tun, wenn in meinem Betrieb keine Altersvorsorge angeboten 
      wird?
   
      Ab 2002 haben alle Beschäftigten das Recht, über ihren 
      Arbeitgeber eines Teil ihres Gehaltes, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in Beiträge zur 
      betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln.
      Bisher war es nur möglich, Teile des Lohnes in Beiträge zu einer betrieblichen 
      Altersvorsorge umzuwandeln, wenn der Arbeitgeber zustimmte. 
   
   
    
   Was kann ich tun, um von der betrieblichen Altersvorsorge zu 
      profitieren?
   
      Für die meisten Unternehmen werden die Tarifparteien oder der Betriebsrat die Verhandlungen 
      zur Altersvorsorge führen.
      In Unternehmen ohne Betriebsrat müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber über die Höhe und die 
      Art der Altersvorsorge einigen. Die weiteren Schritte übernimmt der Arbeitgeber. Das heißt, 
      er sucht geeignete Anlageformen, kümmert sich um die Abführung der Beiträge und berät Sie 
      über die einzelnen Förderwege. 
   
   
 
   Muss mein Arbeitgeber etwas zur Altersvorsorge dazugeben?
   
      Eine Pflicht für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag gibt es nicht. Die ersten 
      Tarifverträge zur neuen Betriebsrente zeigen aber, dass die Arbeitgeber bereit sind, sich 
      am Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 
      beteiligen.
   
   
 
   Wer bestimmt, wo mein Geld für die Altersvorsorge angelegt wird?
   
      Der Arbeitgeber kann bestimmen, dass Ihr Geld in einer Pensionskasse oder einen 
      Pensionsfonds angelegt wird. Tut er das nicht, können Sie mit ihm einen Weg für die 
      Entgeltumwandlung aushandeln.
      Kommt eine Einigung nicht zustande, können Sie den Abschluss einer Direktversicherung 
      verlangen. Die Auswahl des Lebensversicherungsunternehmens trifft dabei der Arbeitgeber.
   
   
 
   Gibt es für meinen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge die gleiche 
      staatliche Förderung wie für die privaten Vorsorgeverträge?
   
      Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie Teile Ihres Gehalts in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse 
      oder in eine Direktversicherung abführt, können Sie dafür die gleiche Förderung erhalten, 
      die es auch für die private Altersvorsorge gibt.
      In der Höchststufe ab 
2008 bekommen Sie dann jährlich 
      
300 Mark vom Staat dazu. Verheiratete bekommen das Doppelte.
 
      Für jedes Kind gibt es zusätzlich 
360 Mark. Darüber hinaus können 
      Sie die Beiträge als Sonderabgabe bei der Steuer geltend machen.
      Diese Variante kann für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen günstig sein, vor 
      allem, wenn sie Kinder haben.
      Bedingung:
      
         Förderung gibt es nur für Gehaltsbestandteile, für die Steuer und Sozialversicherung 
         gezahlt wurde.
      
   
       
 
   Wird die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge besonders 
      gefördert?
   
      Die eigenen Beiträge der Beschäftigten zu einer betrieblichen Altersvorsorge werden vom 
      Staat noch auf drei weitere Arten gefördert. Sie können selbst ausrechnen, welche für Sie 
      die Günstigste ist:
      
                  
           - Schon ab 2002 können Sie über Ihren Arbeitgeber jährlich 
               bis zu 4224 Mark steuer- und beitragsfrei in eine 
               Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen.
 
           - Ist diese Möglichkeit voll ausgeschöpft, können Sie daneben in eine 
               Direktversicherung oder eine Pensionskasse bis zu 3408 
               Mark bzw. 4200 Mark einzahlen.
               Diese Beiträge werden pauschal mit 20% versteuert 
               (zuzüglich Solidarzulage und Kirchensteuer).
               Wenn Sie hierfür ihr Weihnachts- oder Urlaubsgeld verwenden, sind die Beiträge 
               auch sozialversicherungsfrei. 
           - Bietet Ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente über eine Direktzusage oder über eine 
               Unterstützungskasse an, können Sie auch hier Teile Ihres Gehaltes steuer- und 
               beitragsfrei einbringen.
 
         
      
          
      Wichtig:
      
         Ab 2009 müssen Sie für alle Zahlungen zur betrieblichen 
         Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge leisten.
      
   
       
 
   Kann ich die neue staatliche Förderung bekommen, wenn es in meinem Betrieb 
      eine Direktzusage oder Unterstützungskasse gibt?
   
      Ihr Arbeitgeber kann - mit Ihrer Zustimmung - Anwartschaften aus diesen Versorgungssystemen 
      in einen Pensionsfonds übertragen. Für die Beiträge, die Sie dann in diesen Fonds zahlen, 
      bekommen Sie die staatliche Förderung über die Zulage oder steuerliche Vorteile.
      Bleibt Ihr Betrieb bei der bisherigen Altersvorsorge, können Sie verlangen, dass er für Sie 
      Teile Ihres Gehalts in eine Direktversicherung einzahlt.
   
   
 
   Was geschieht mit meinen Beiträgen wenn ich in ein anderes Unternehmen 
      wechsele?
   
      Ihre Beiträge sind von Anfang an geschützt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen 
      Arbeitgeber bestehen. Die Beiträge des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Entgelt 
      leistet, sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 30. 
      Lebensjahr künftig schon nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit sicher.
   
   
 
   Ist Entgeltumwandlung auch für Frauen eine gute Altersvorsorge?
   
      Frauen haben bisher nur selten Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, 
      weil sie oft Teilzeit arbeiten oder wegen der Kindererziehung früh aus dem Betrieb 
      ausscheiden.
      Durch den neuen Anspruch auf Entgeltumwandlung wird sich das ändern. Denn dieses Recht gilt 
      auch für Teilzeitbeschäftigte. Und einmal eingezahltes Geld verfällt nicht mehr beim 
      Ausscheiden aus dem Betrieb.
      Ein zusätzlicher Vorteil für Frauen:
      
         Für die betriebliche Altersvorsorge werden von den Unternehmen Gruppenverträge 
         geschlossen. Diese garantieren bei gleicher Beitragsleistung für Männer und Frauen die 
         gleichen Leistungen, was bei privaten Versicherungen meist nicht der Fall ist.
      
   
       
 
   Können auch nicht erwerbstätige Frauen von der betrieblichen Altersvorsorge 
      profitieren?
   
      Ja, Ehefrauen ohne eigenes Einkommen bekommen die staatliche Förderung, wenn ihr Mann Teile 
      seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.
      Voraussetzung:
      
         Sie haben privat oder - wenn das angeboten wird - über den Betrieb ihres Mannes einen 
         eigenen Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen.
      
   
       
 
   Bietet eine betrieblichen Altersvorsorge bessere Leistungen als eine 
      private?
   
      Bei der betrieblichen Altersvorsorge fällt keine Abschlussprovision an, wie bei einer 
      Lebensversicherung. Sie kennt auch keinen Ausgabeaufschlag, wie bei Investmentanteilen 
      eines Fonds.
      Das bedeutet:
      
         geringere Beiträge, mehr Leistung im Alter und insgesamt weniger Verwaltungskosten.
      
   
       
 
   Sind die neuen Pensionsfonds sicher?
   
      Mit Pensionsfonds wird eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt, bei der 
      bessere Renditen für die betriebliche Altersvorsorge möglich sein sollen.
      Die Pensionsfonds sind gesetzlich verpflichtet, lebenslange Altersrenten zu zahlen. Um die 
      Sicherheit der angelegten Gelder zu gewährleisten, werden die Pensionsfonds vom Staat 
      überwacht.
      Daneben besteht Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein a. G.
   
   
 
 
   Betriebsrenten
   Fünf Wege - ein Ziel
   
   
      Es gibt in Deutschland fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge:  
      
        - Direktzusage (Pensions- oder Versorgungszusage); 
              Unterstützungskasse
            Hier werden die Renten allein vom Arbeitgeber finanziert. Die 
               begünstigten Beschäftigten müssen keine Beiträge leisten.
            
 
        - Direktversicherung
            
               Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seine 
               Beschäftigten abschließt. Eine Beitragsbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und 
               Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung ist möglich und wird steuerlich oder durch 
               Zulage gefördert.
            
 
        - Pensionskasse
            
               Die Kasse ist einer Versicherung ähnlich. Sie wird von einem oder mehreren 
               Unternehmen getragen.
            
 
        - Pensionsfonds
            
               Der Fonds ist der Pensionskasse ähnlich, ist aber freier in der Auswahl der 
               Geldanlagen. Er zahlt lebenslange Altersrenten und kann auch Invaliditäts- und 
               Hinterbliebenenrenten mit anbieten.
            
 
      
      
      
    
       
 
  
  Interview
  
    
    
    Diether Döring
    Professor an der Akademie für Arbeit in der Universität Frankfurt am Main
  
 
  
  Das Warten auf die Tarifrenten lohnt sich
  In den nächsten Monaten wird die betriebliche Altersvorsorge Thema bei vielen 
  Tarifverhandlungen sein. Für die mehr als 
eine Millionen Beschäftigten 
  der Bauindustrie wurde durch Tarifvertrag bereits eine überbetriebliche Pensionskasse 
  geschaffen. Für die Beiträge gibt es die staatliche Förderung und einen Anteil des 
  Arbeitgebers, der sogar höher ist als derjenige der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
 
  Auch in der chemischen Industrie hat es bemerkenswerte tarifliche Vorstöße in der 
  Altersvorsorge gegeben. Das hat Signalwirkung für andere Wirtschaftszweige. In der 
  Metallbranche "beschnuppert" man sich gerade.
  Die Chancen für weitere Tarifabschlüsse stehen gut. Wer die Aussicht auf eine solche 
  "Tarifrente" hat, sollte mit individuellen Lösungen eher warten. Beiträge zu großen tariflichen 
  Altersvorsorgesystemen können bei gleicher Einzahlung 
15 - 20 % mehr 
  Leistung abwerfen als individuelle Anlagen.
  Der Grund dafür sind die niedrigeren Verwaltungs- und Steuerungskosten großer Systeme.
  In Betrieben ohne Tarifbindung haben Beschäftigte künftig einen Anspruch auf 
  Gehaltsumwandlung.
  Das hat Vorteile für beide Seiten:
  
     Der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten mit wenig Aufwand eine betriebliche 
     Altersversorgung bieten. Die Beschäftigten bekommen die Möglichkeit, steuer- 
     und sozialversicherungsfrei Teile ihres Gehaltes für die Altersvorsorge anzulegen.
  
  Das hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Aber gerade jüngere Beschäftigte drängen 
  derzeit darauf, von ihrem Betrieb ein Angebot zur Altersvorsorge zu bekommen.
  Ich bin sicher, dass mit Beginn der Förderung 
2002 in den meisten 
  Betrieben Modelle für die geförderte Altersvorsorge vorliegen. Auch diese werden - ob mit oder 
  ohne Arbeitgeberbeteiligung - in aller Regel günstiger sein als die gegenwärtig stark 
  beworbenen Angebote der Individualvorsorge.