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   Die Rentner in Deutschland bekommen mehr Geld. Die gesetzlichen Rentenversicherung wird in 
   diesem Jahr wieder zum 1. Juli angepasst. In Westdeutschland steigt 
   sie um 1,91 Prozent, in Ostdeutschland um 2,11 
   Prozent. Im Schnitt beträgt sie damit im Westen 2.058 Mark und im 
   Osten 1.791 Mark.   
Etwa 7,9 Millionen Rentnerinnen, die Kinder erzogen haben, erhalten ab nächsten Monat ebenfalls mehr Geld. Pro Kind werden in den alten Ländern monatlich 93 Pfennig mehr gezahlt, in den neuen Ländern gibt es einen Zuschlag von 89 Pfennig. Die Kriegsopferrenten werden um 1,91 Prozent (West) und 2,26 Prozent (Ost) angehoben. Zeitgleich mit den Renten werden auch die Regelsätze und Grundbeträge in der Sozialhilfe um 1,91 Prozent angehoben.
Die ursprünglich geplante Aufhebung des Rabattgesetzes verzögert sich dagegen. Das Gesetz von 1933 verbietet es, einzelnen Kunden Preisnachlässe von mehr als drei Prozent des ausgeschriebenen Preises zu gewähren. Mit Kunden über den Preis zu verhandeln, war den Anbietern bislang nicht gestattet. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll das Rabattgesetz nun im August abgeschafft werden.
   Eine Reihe von Neuregelungen zum 1. Juli soll die 
   Eingliederung behinderter Menschen erleichtern. So können Betroffene bei staatlichen 
   Leistungen stärker mitbestimmen, wofür das Geld verwendet wird. Behinderte können außerdem 
   schneller Rehabilitationen in Anspruch nehmen. Behinderte Frauen sollen besonders gefördert 
   werden.
Gehörlose haben künftig Anspruch auf einen Gebärdensprach-Dolmetscher (Arztbesuch, Behördengänge etc.), der ihnen zudem bezahlt wird. Behinderte können Sachleistungen künftig auch im Ausland in Anspruch nehmen, wenn sie dort bei gleicher Qualität preiswerter sind. Außerdem wird zur Jahresmitte Künstlern und Publizisten der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner erleichtert.