DIE RENTEN - REFORM

Die Eckpunkte der Reform


Neue Rentenformel und Altersvorsorge

Das zweiteilige Reformpaket enthält eine neue, bereits im Januar verabschiedete Rentenformel und die Regelungen für die Förderung der Eigenvorsorge fürs Alter. Dies bedeutet die Teilprivatisierung der Ruhestandsvorsorge. Die Reform enthält folgende Kernelemente:


Rentenbeitragssatz

Er liegt zur Zeit bei 19,1 Prozent und soll trotz zunehmender Alterung der Gesellschaft bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen.


Rentenanpassungen

Zur Stabilisierung des Beitragssatzes gibt es Einschnitte bei den gesetzlichen Renten. Diese sollen zwar wieder parallel zu den Einkommen wachsen. Allerdings werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge herausgerechnet. Als weiterer Dämpfungsfaktor wird vom Jahr 2011 an die Berechnungsgrundlage umgestellt.


Förderung

Die Privatrente soll die Lücken bei der gesetzlichen Rente ausgleichen. Deshalb wird die Eigenvorsorge staatlich gefördert. Arbeitnehmer müssen dazu von 2002 an zunächst ein Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Vorsorge abzweigen, 2004 dann zwei Prozent, 2006 drei Prozent und von 2008 an dauerhaft vier Prozent. Dieses Vorsorgesparen soll von 2008 an mit knapp 21 Milliarden Mark durch direkte Zuschüsse oder Steuerentlastungen unterstützt werden. Das Finanzamt errechnet die für die Betroffenen jeweils günstigere Variante.

Die Zuschüsse für Normal- und Geringverdiener steigen bis 2008 pro Jahr auf 300 Mark für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Zusätzlich soll es pro Kind 360 Mark jährlich extra geben. Volle Förderung erhält aber nur, wer einschließlich der Zulagen den jeweils vorgegebenen Anteil vom Bruttoeinkommen in Sparverträgen anlegt.

Buchstäblich in letzter Minute wurde die selbst bewohnte Immobilie in den Förderkatalog mit aufgenommen Der Anleger kann künftig maximal knapp 100.000 Mark vom Vorsorgekonto für die Finanzierung seines Eigenheimes entnehmen, muss aber den Betrag in monatlich gleich bleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres wieder in seinen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Wird das Eigenheim verkauft, muss entweder neues Wohneigentum gekauft oder mit dem Verkaufserlös das Vorsorgekonto wieder aufgefüllt werden. Geschieht dies nicht, ist die Förderung zurückzuzahlen. Zusätzlich werden Steuern auf die noch offene Darlehenssumme fällig.


Erziehungszeiten

Für die Kindererziehung erhalten Frauen, gestaffelt nach der Kinderzahl, verbesserte Kinderzuschläge. Dabei gibt es für das erste Kind einen Rentenanspruch, der zwei so genannten Entgeltpunkten oder einer zweijährigen Tätigkeit mit Durchschnittseinkommen entspricht. Für jedes Kind mehr wird ein weiterer Entgeltpunkt gutgeschrieben.


Witwenrenten...

...liegen von 2002 an bei 55 (bisher: 60) Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Ist einer der beiden Partner bei In-Kraft-Treten des Gesetzes älter als 40 Jahre, wird auf die Kürzung der Hinterbliebenenrente verzichtet. Die Steuerfreibeträge für Hinzuverdienste, die keine Anrechnung auf die Witwenrente finden, werden nicht wie ursprünglich geplant eingefroren. Allerdings werden Kapitaleinkünfte über der Freibetragsgrenze verrechnet.



Berichte und Fotos von T-Online und dpa

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