DIE RENTEN - REFORM

Neues Konzept für die Rentenreform


Immobilie als Privatvorsorge

In dem neuen Rentenkonzept ist vorgesehen, dass Anleger künftig mindestens 10.000 Euro, höchstens aber 50.000 Euro vom Vorsorgekonto für die Finanzierung des Eigenheimes abzweigen können. Die Immobilie muss selbst genutzt sein und im Inland liegen. Der Häuslebauer ist nach dem Vorschlag von SPD und Grünen verpflichtet, den entnommenen Betrag in monatlich gleich bleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres wieder in seinen Altersvorsorgevertrag einzubezahlen.


Keine Doppelförderung

Diese Rückzahlung wird nicht mehr gefördert, um Doppelförderung zu verhindern. Für zusätzliche Einzahlungen kann man die staatliche Unterstützung aber weiter in Anspruch nehmen. Wird das Eigenheim verkauft, muss das Geld in anderes Wohneigentum gesteckt oder zurück auf das Vorsorgekonto gezahlt werden. Geschieht dies nicht, muss die Förderung zurückgegeben werden. Zusätzlich werden Steuern auf die noch offene Darlehenssumme fällig.


Beispielrechnung:

Nach koalitions-internen Beispielrechnungen bedeutet ein Eigenkredit fürs Eigenheim in Höhe von 50.000 Mark für eine vierköpfige Familie eine monatliche Maximalbelastung von 1.700 Mark. Dabei müsse aber die eingesparte Miete gegengerechnet werden. Dem Beispiel zu Grunde liegt die Annahme, dass die Familie 75.000 Mark Einkommen hat, der Familienvater mit 21 Jahren mit der Privatvorsorge beginnt, im Alter von etwa 35 Jahren seinen Vorsorgevertrag beleiht und dann 30 Jahre wieder zurückzahlt. Ihm stünde dann im Rentenalter, worauf Arbeitsminister Walter Riester (SPD) Wert legt, eine lebenslange Privatrente zu.



Berichte und Fotos von T-Online und dpa

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