Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind besonders die neuen Möglichkeiten der 
   
betrieblichen Altersvorsorge 
   interessant. Ab 
2002 haben Sie einen Anspruch darauf, Teile Ihres 
   Lohnes in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln.
   Auch für diese Art des Sparens bekommen Sie eine staatliche Förderung.
   Gefördert werden dabei 
   
Direktversicherungen, 
   
Pensionskassen
   sowie der neu eingeführte Pensionsfonds. Welcher Weg gewählt wird, entscheiden Sie zusammen 
   mit Ihrem Arbeitgeber.
   Übrigens: Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung, die Sie durch Gehaltsumwandlung 
   erworben haben, bleiben auch bei einem Arbeitgeberwechsel voll erhalten.   
   
 
Auch wer krankheitsbedingt weniger oder gar nicht mehr arbeiten kann, erhält 
   Unterstützung:
   Bereits seit dem 1. Januar 2001 gilt das 
   neue Gesetz zur Rente wegen Erwerbsminderung.
   Ausführliche Informationen dazu bietet das Bundesarbeitsministerium in der kostenlosen 
   Broschüre "Sicherheit mit System – Die neue Rente für vermindert Erwerbsfähige".