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Der Zeitpunkt, auf ein Eigenheim zu sparen oder in eigene vier Wände zu ziehen, ist heute günstiger denn je. Die europäische Währungsunion startet in einer Phase der Preisstabilität und historisch niedriger Zinsen. Dadurch wird für viele ein Eigenheim erst erschwinglich. Das ist ein Pluspunkt für alle, die demnächst in ihre eigenen vier Wände ziehen wollen. Besonders für junge Familien stellen die staatlichen Prämien einen zusätzlichen Anreiz dar.
Bausparverträge gelten zu den gleichen Bedingungen weiter wie vorher. Mit der Umstellung auf den Euro ändert sich an der Gültigkeit und am Inhalt nichts. Sie können also ihr Bauspardarlehen zum vereinbarten Zins in Anspruch nehmen. Entsprechendes gilt für Hypothekenverträge. Ab dem Jahr 2002 wird die Tilgung in Euro erfolgen, dadurch ändert sich aber die Belastung durch die Hypothek
Immobilien als Kapitalanlage: 
   Immer wenn die Angst vor Geldentwertung Konjunktur hat, wird die Frage akut: 
   Ist es nicht sicherer, sein Geld in Sachwerten anzulegen?
   Aufgepasst bei Offerten, in denen das Geschäft mit der Angst vor möglicher Geldentwertung beim 
   Euro betrieben wird. Oft dienen sie nur dazu, um von überteuerten Preisen und versteckten 
   Pferdefüßen abzulenken. Lassen Sie sich nicht beirren. Treffen Sie die Entscheidung für oder 
   gegen eine Immobilie so, wie Sie auch ohne Währungsumstellung handeln würden. Wer nur aus 
   Angst vor vermeintlichen Inflationsgefahren die Flucht in Sachwerte antritt, kann leicht in 
   eine Falle geraten.
   Vorsicht, wenn Ihnen unter Hinweis auf angebliche Inflationsrisiken spekulative 
   Immobiliengeschäfte angeboten werden. Es gibt keine Veranlassung, vor dem Euro auszuweichen. 
   Denn die europäische Währungsunion ist als  Stabilitätsgemeinschaft konzipiert.
Mieter: 
   Die Mehrheit der Deutschen wohnt nach wie vor zur Miete. Sind Mieter bei der Euro-Umstellung 
   geschützt?
   Ja. Für manchen Vermieter könnte die Einführung des Euro ein Vorwand sein, die Miete zu 
   erhöhen oder nachteilige Klauseln in den Mietvertrag einzubauen. Der Gesetzgeber hat hier 
   einen Riegel vorgeschoben. Es gilt "Vertragskontinuität", d.h. das 
   Gesetz schützt bestehende Absprachen und Verträge.
   Niemand kann sich wegen der Umstellung auf das neue Geld auf den Wegfall der 
   Geschäftsgrundlage berufen. Außerdem ist es dem Vermieter untersagt, Gebühren für den 
   Umstellungsaufwand zu verlangen. Sie fallen unter die Verwaltungskosten, die nicht auf die 
   Mieter abgewälzt werden dürfen.
Bei Neuabschluss von Mietverträgen über Wohnraum gilt weiter die Regelung, dass eine Koppelung des Mietpreises an den Preisindex der Lebenshaltung nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, nämlich bei mindestens zehnjährigen oder Mietverträgen für die Lebenszeit eines Vertragspartners. Die Einzelheiten finden sich in dem neu gefassten § 10 a des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG).
TIP: 
   Alle Handwerksbetriebe, die Beratungsbedarf zur Währungsumstellung haben, können sich an die 
   Euro-Beauftragten ihrer Handwerkskammer oder ihres Fachverbandes wenden. Ansprechpartner ist 
   auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks in Bonn, Telefon 
   0228/545-0.
Letzte Aktualisierung: 19.01.2001
Quelle: Europäisches Parlament, Information für Deutschland