DER EURO KOMMT.....


Was ändert sich für "Häuslebauer" und Mieter?


Der Zeitpunkt, auf ein Eigenheim zu sparen oder in eigene vier Wände zu ziehen, ist heute günstiger denn je. Die europäische Währungsunion startet in einer Phase der Preisstabilität und historisch niedriger Zinsen. Dadurch wird für viele ein Eigenheim erst erschwinglich. Das ist ein Pluspunkt für alle, die demnächst in ihre eigenen vier Wände ziehen wollen. Besonders für junge Familien stellen die staatlichen Prämien einen zusätzlichen Anreiz dar.


Bausparverträge gelten zu den gleichen Bedingungen weiter wie vorher. Mit der Umstellung auf den Euro ändert sich an der Gültigkeit und am Inhalt nichts. Sie können also ihr Bauspardarlehen zum vereinbarten Zins in Anspruch nehmen. Entsprechendes gilt für Hypothekenverträge. Ab dem Jahr 2002 wird die Tilgung in Euro erfolgen, dadurch ändert sich aber die Belastung durch die Hypothek


Immobilien als Kapitalanlage:
Immer wenn die Angst vor Geldentwertung Konjunktur hat, wird die Frage akut:
Ist es nicht sicherer, sein Geld in Sachwerten anzulegen?
Aufgepasst bei Offerten, in denen das Geschäft mit der Angst vor möglicher Geldentwertung beim Euro betrieben wird. Oft dienen sie nur dazu, um von überteuerten Preisen und versteckten Pferdefüßen abzulenken. Lassen Sie sich nicht beirren. Treffen Sie die Entscheidung für oder gegen eine Immobilie so, wie Sie auch ohne Währungsumstellung handeln würden. Wer nur aus Angst vor vermeintlichen Inflationsgefahren die Flucht in Sachwerte antritt, kann leicht in eine Falle geraten.
Vorsicht, wenn Ihnen unter Hinweis auf angebliche Inflationsrisiken spekulative Immobiliengeschäfte angeboten werden. Es gibt keine Veranlassung, vor dem Euro auszuweichen. Denn die europäische Währungsunion ist als Stabilitätsgemeinschaft konzipiert.


Mieter:
Die Mehrheit der Deutschen wohnt nach wie vor zur Miete. Sind Mieter bei der Euro-Umstellung geschützt?
Ja. Für manchen Vermieter könnte die Einführung des Euro ein Vorwand sein, die Miete zu erhöhen oder nachteilige Klauseln in den Mietvertrag einzubauen. Der Gesetzgeber hat hier einen Riegel vorgeschoben. Es gilt "Vertragskontinuität", d.h. das Gesetz schützt bestehende Absprachen und Verträge.
Niemand kann sich wegen der Umstellung auf das neue Geld auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen. Außerdem ist es dem Vermieter untersagt, Gebühren für den Umstellungsaufwand zu verlangen. Sie fallen unter die Verwaltungskosten, die nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürfen.


Bei Neuabschluss von Mietverträgen über Wohnraum gilt weiter die Regelung, dass eine Koppelung des Mietpreises an den Preisindex der Lebenshaltung nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, nämlich bei mindestens zehnjährigen oder Mietverträgen für die Lebenszeit eines Vertragspartners. Die Einzelheiten finden sich in dem neu gefassten § 10 a des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG).


TIP:
Alle Handwerksbetriebe, die Beratungsbedarf zur Währungsumstellung haben, können sich an die Euro-Beauftragten ihrer Handwerkskammer oder ihres Fachverbandes wenden. Ansprechpartner ist auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks in Bonn, Telefon 0228/545-0.


Letzte Aktualisierung: 19.01.2001




Quelle: Europäisches Parlament, Information für Deutschland

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