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   Kindererziehung ist nicht nur eine der wichtigsten, sondern auch eine der zeitintensivsten 
   Aufgaben in unserer Gesellschaft. Das wurde bei der Rente bisher zu wenig berücksichtigt. 
   Künftig werden daher besonders Familien mit Kindern gefördert. Durch Kinderzulagen bei der 
   zusätzlichen Eigenvorsorge, die sich sehen lassen können. Bei der empfohlenen Ansparsumme von 
   4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind das ab 
   2008 pro Kind 360 DM. Das heißt:Wenn Sie wegen der Kindererziehung beruflich kürzer treten und Teilzeit arbeiten, 
   berücksichtigt auch dies die neue Rente. Denn künftig werden nicht nur die ersten drei, 
   sondern auch die folgenden sieben Lebensjahre des Kindes auf dem Rentenkonto besser bewertet.
   
   Ist Ihr Kind über drei Jahre alt, und gehen Sie wieder arbeiten, werden Ihre Rentenbeiträge 
   bei unterdurchschnittlichem Verdienst aufgewertet. Ihre Rente erhöht sich durch die 
   kindbezogenen Leistungen insgesamt um bis zu 255 DM (in heutigen 
   Werten). Für Frauen, die ein behindertes Kind erziehen, gilt eine noch günstigere Regelung.
   
   Übrigens: Auch nichterwerbstätige Mütter gewinnen. Wenn Sie gleichzeitig mehrere Kinder unter 
   zehn Jahren erziehen und daher nicht berufstätig sind, profitieren Sie trotzdem. Denn auch Ihr 
   Rentenkonto wird aufgestockt. Das Gleiche gilt selbstverständlich entsprechend für Väter.
Mit der Rentenreform wurde auch das Hinterbliebenenrecht modernisiert. Die rein 
   vom Verdienst des Mannes abgeleitete Witwenrente tritt zunehmend in den Hintergrund. Da die 
   neue Rente die Kindererziehung besser bewertet und bei der Eigenvorsorge Kinderzulagen 
   gewährt, haben Mütter gute Aussichten, ihre Altersversorgung in höherem Maße als früher 
   eigenständig zu sichern.
   Auch bei der Witwenrente werden Kinder künftig mit einem Zuschlag honoriert. Dagegen wird die 
   Witwenrente für jüngere kinderlose Frauen von 60 % auf 
   55 % gesenkt.
   Damit erhalten Frauen, die keine Kinder erzogen haben und durch Erwerbstätigkeit eine volle 
   eigene Rente haben, in etwa 30 Jahren eine etwas geringere 
   Witwenrente.
   Wichtig: Das neue Hinterbliebenenrecht gilt ausschließlich für nach 
   2001 neu geschlossene Ehen sowie für bestehende, in denen beide 
   Partner jünger als 40 Jahre alt sind. Das heißt, für die jetzigen 
   Witwen und Witwer bleibt alles wie gehabt!