Mit Beginn des Eurozeitalters, also seit 1. Januar 1999, ist die Deutsche Bundesbank - wie alle nationalen Notenbanken der Eurozone - integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Auf die Organisationsstruktur der Bundesbank hatte der Übergang zum ESZB noch keine Auswirkungen. Die Organe der Deutschen Bundesbank sind nach wie vor der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken. Der Zentralbankrat bestimmt als oberstes Beschlussorgan die Geschäftspolitik der Bank und erörtert die Auswirkungen der Geld- und Währungspolitik, die jetzt vom EZB-Rat bestimmt wird. Im EZB-Rat hat der Präsident der Deutschen Bundesbank Sitz und Stimme.
Sofern die Geschäfte der Bundesbank die originären Aufgaben des ESZB berühren (Geldpolitik, Halten und Verwalten der Währungsreserven, Devisenoperationen, Zahlungsverkehr), sind die Vorgaben des EZB-Rates zu beachten.
Die weiteren Aufgaben der Bundesbank (Bargeldversorgung, Mitwirkung bei der Bankenaufsicht, Hausbank des Bundes, Ermittlung statistischer Daten, Mitarbeit in nationalen wie internationalen Gremien u.a.m.) haben sich auch unter den neuen Rahmenbedingungen der EWWU nur wenig verändert.
Die Satzung des ESZB sieht ausdrücklich vor, dass die Geschäfte, soweit dies möglich und sachgerecht erscheint, von den nationalen Notenbanken durchgeführt werden. In diesen Zusammenhang fällt ihnen auch die Aufgabe zu, Wirtschaft und Verbraucher über die Geldpolitik des ESZB zu informieren und um Vertrauen in die Stabilität des Euro zu werben.
Das Zentralbankgeld fließt auch im Eurozeitalter über die Bundesbank in die Wirtschaft. So führen die Landeszentralbanken geldpolitische Operationen mit den Kreditinstituten in ihrem Bereich durch, sie führen die Konten der Banken und ermöglichen so auch einen Zugang zu dem umfangreichen Zahlungsverkehrsangebot der Bundesbank. Sie versorgen die Wirtschaft mit Bargeld und sind maßgeblich in die Bankenaufsicht eingebunden u.v.m.
Darüber hinaus führt die Deutsche Bundesbank Geschäfte mit dem Bund und den
Ländern, mit Drittstaaten außerhalb der Eurozone und mit Organisationen außerhalb der EU
durch. Sie verwaltet - in bestimmten Grenzen - die Gold- und Devisenreserven. Bis Ende
2001 hat die Bundesbank das alleinige Recht, auf D-Mark lautende
Banknoten auszugeben. Und danach werden die Euro-Banknoten und -Münzen über die Zweiganstalten
der Bundesbank in Umlauf gebracht, so wie das bisher auch mit dem DM-Bargeld geschieht..
Die Bundesbank ist, wie alle nationalen Zentralbanken der Eurozone, am Kapital der EZB von
5 Milliarden Euro beteiligt und hat darüber hinaus einen Teil ihrer
Devisenreserven der EZB übertragen. Unter den Euro-Teilnehmerländern hat die Bundesbank mit
gut 30 % den höchsten Kapitalanteil.
Letzte Aktualisierung: 19.01.2001